Irans UN-Vertreter: Im Falle eines Angriffs wird der Iran von seinem Recht auf Selbstverteidigung Gebrauch machen

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Irans Ständiger Vertreter bei den Vereinten Nationen, Amir Saeed Iravani, sagte: "Im Falle eines militärischen Angriffs wird der Iran entschlossen und verhältnismäßig reagieren, indem er sein Recht auf Selbstverteidigung gemäß Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen (UN) wahrnimmt."